Grundsteuer - Hebesatz

Grundsteuerreform

Der Grundsteuer unterliegt der im Gemeindegebiet gelegene Grundbesitz, wobei man

unterscheiden muss zwischen

– Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (diese werden nach der Grundsteuer A besteuert)

– Grundstücken (diese werden nach der Grundsteuer B besteuert).

Grundlage für die Grundsteuerberechnung ist das Grundsteuergesetz (GrStG) mit den hierzu

ergangenen Änderungsgesetzen sowie dem von der Gemeinde im Rahmen der

Haushaltssatzung bzw. einer Hebesatzsatzung festgelegten Hebesatz.