Grundsteuer - Hebesatz
Der Grundsteuer unterliegt der im Gemeindegebiet gelegene Grundbesitz, wobei man
unterscheiden muss zwischen
– Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (diese werden nach der Grundsteuer A besteuert)
– Grundstücken (diese werden nach der Grundsteuer B besteuert).
Grundlage für die Grundsteuerberechnung ist das Grundsteuergesetz (GrStG) mit den hierzu
ergangenen Änderungsgesetzen sowie dem von der Gemeinde im Rahmen der
Haushaltssatzung bzw. einer Hebesatzsatzung festgelegten Hebesatz.